Donnerstag, 19. Mai 2011

Kino.to die dritte

Heute auf der Hauptseite von Kino.to:
"Österreich 2011

Da sich in Österreich die Gerichte zu einer Zensierung im Internet entschlossen haben, stellen wir Euch hier eine neue Domain vor.
Es besteht die Möglichkeit, dass User mit einem Provider aus Österreich die Seite nicht mehr aufrufen können. Für die betroffenen User haben wir eine Alternative zu kino.to ----> www.moviestream.to
Im Forum www.cinecommunity.to werdet Ihr immer die aktuellen Domains von uns finden.
Zugleich möchten wir noch ein mal darauf hinweisen, dass wir keine Streamseite sondern nur ein Linkpage sind. Kino.to hostet nicht einen Stream selber und kann somit auch nicht als Streamseite betitelt werden.

Euer Kino.to Team
"



Auf moviestream.to steht nun:
"Willkommen auf der alternative zu Kino.to >>>> MovieStream.to
Du wurdest vermutlich von Kino.to umgeleitet und bist mit einem Österreichischen Provider unterwegs.
Da dieses Jahr in Österreich Zensur groß geschrieben wird, kann es sein, dass bei dir im Laufe des Jahres mehrere Domains nicht mehr funktionieren.
Du solltest Dir dann vielleicht mal überlegen ob du einen Proxy oder VPN Service nutzen solltest. http://www.proxy-listen.de/Proxy/Proxyliste.html
Wenn Du uns mal gar nicht mehr erreichen kannst, schau bitte in dieses Forum www.cinecommunity.to

Dein Moviestream.to Team"


Damit haben die Betreiber von Kino.to es geschafft innerhalb nur eines Tages die Internet-sperre aus Österreich zu umgehen.
-der Österreichische Verein für Antipiraterie (VAP) hat diese Internetsperre mit einer Einstweiligen Verfügung erwirkt.
-Der VAP musste insgesamt 50.000 Euro hinterlegen. Damit sollen eventuell durch die Blockade entstehende Schäden für den Provider UPC abgedeckt werden, der die Seite sperren musste.


-Schon 2008 wechselte Kino.to den Provider um einer möglichen Klage der GVU zu entgehen.


-Die einstweilige Verfügung wurde mithilfe des 18.Paragraphen des Urhebergesetzes gewonnen.
Zitat"Das Ausstellungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke eines unveröffentlichten Werkes der bildenden Künste oder eines unveröffentlichten Lichtbildwerkes öffentlich zur Schau zu stellen."




So, und nun Mein Senf:


Ich finde es natürlich sensationell wie gelassen die Kino.to Betreiber darauf reagieren und noch sensationeller das das Verfahren OFFENSICHTLICH für'n A**** war!
Der Größte Witz sind natürlich die rund 6Monate vor Gericht und die 50.000€ "Kaution"!
Hieran sieht mal mal wieder das trotz großer Bemühungen das Internet bisher eine meist größere Macht besitzt, als Internationale Gesetze.


Dennoch will ich auch hier nochmal den Paragraphen 18 erwähnen.
Laut "DiePresse.com" wurde das Urteil durch diesen Paragraphen erwirkt, jedoch stellt Kino.to in Ihrem Impressum deutlich klar, das sie selbst natürlich keine "Medien zur Schau stellen"


Mein Fazit daraus: -Am Ende jeder Diskussion entscheiden die Gerichte über Recht und Unrecht- also sollte man sich im klaren sein, was man im Internet treibt.
Nur weil Millionen Menschen das gleiche tun,
Nur weil kein Gerichtsbeschluss stattfindet,
Nur weil es nicht "gegen das Gesetz" ist,
Nur weil man nicht erwischt wird,
heißt es noch lange nicht das es "legal" ist

2 Kommentare:

  1. waschn da los?
    immer no krank?
    wo sind die weiße-kleiderbilder? :))
    ll

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  2. Zwei Models einen ganzen Tag umsonst!
    Ist schwieriger als ich dachte :D

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