Montag, 18. April 2011

Mein Senf - Kino.to


Vorab: Neulich hatte ich meine ca.1.000.000ste Diskussion über Kino.to. Deshalb will ich nun heute meinen eigenen Senf zu diesem Thema hinzugeben. Ich habe mich inzwischen schon mindestens 1Jahr mit dieser und ähnlichen Seiten beschäftigt und kann mit gutem Gewissen behaupten mich ein wenig tiefer in die rechtlichen Fakten solcher Seiten eingearbeitet zu haben. Noch nie habe ich einen Beitrag über Kino.to gelesen, gehört oder betrachtet ohne die Quellen, Zitate, Verweise oder Gesetzestexte zu studieren.


Weit verbreitet ist die Annahme Kino.to wäre legal
Pauschal kann man das leider garantiert nicht sagen.
Warum aber sind dennoch viele davon überzeugt? Naja, ganz einfach. Illegal ist diese Seite ebenso wenig.

Wie kann das sein?
Man muss die Dinge die auf der Homepage passieren separat betrachten, dann fällt einem auf, dass es zu jeder Handlung ein Gesetz gibt. Manche Gesetzestexte sind eindeutig und einleuchtend, manche wiederum nicht.

Fangen wir an mit der Homepage selbst:

Die Betreiber der Seite Kino.to haben auf Ihrer Seite einen Disclaimer (od. Haftungsausschluss) dieser besagt "Keines der sich auf unserer Seite verlinkten Videos befindet sich auf unseren Servern." Damit unterstreicht Kino.to, dass auf der Homepage ausschließlich Hyperlinks zu sammeln und diese bereit zu stellen.
Ist das legal? - Ja,

ABER der Betreiber einer Homepage muss auch für die Inhalte seiner verlinkten Seiten haften!
Zumindest dann, wenn die verlinkte Seite zum Zeitpunkt der Verlinkung rechtswidriges Material enthält.
Kino.to schreibt aber weiterhin "Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. "
Ist das legal? - Ja, jedoch leicht unglaubwürdig!

Ebenso wäre die Linksetzung legal durch logarithmische Berechnungen. Solche werden jedoch meines Wissens nicht benutzt, weil dies bei Kino.to nicht funktionieren würde.


Seit 2008 versucht die GVU* gegen Kino.to vorzugehen da diese neben den oben genannten schwammigen Rechtsverletzungen auch noch als Aggregator* agiert und somit als Störer* angeklagt werden kann.

Warum gibt es Kino.to trotzdem immer noch?
-Die Betreiber von Kino.to haben keine genauen Angaben beim Hoster* gemacht, somit ist nicht bekannt wer die Betreiber sind.
-Die Server befinden sich in Russland und können somit mit deutschen Recht nicht einfach "ausgeschalten" werden.
-Die Domain wurde in Tonga angemeldet, für diese gilt das selbe wie für die Server. In Tonga werden bisher jegliche angemeldete Domain-Inhaber diskret behandelt. Dafür muss man jedoch ca. 99€ pro Jahr bezahlen, wobei eine .de-Adresse schon für 11€ zu haben ist.

Die Film-Hoster*:
Film-Hoster sind meist sogenannte "One-Klick-Hoster" bei denen in der Regel ohne Anmeldung und nur wenigen Klicks die Filme heruntergeladen werden können. Dazu gehören:
Archiv.to, Speedload.to, Quickload.to, Freeload.to, Duckload.com, Megavideo.com, Filestage.to, Rapidshare.com, Bitload.com, Loaded.it....uvm.
Auch hier merkt man deutlich, dass auch die Hoster meist in Tonga registriert sind.

Ist das anbieten von Filmmaterial oder anderen Medien legal? - Ja,
Jedoch ausschließlich, wenn das Material nicht rechtswidrig und der Betreiber die Rechte an den Medien besitzt.
Die Hoster besitzen natürlich keinerlei Rechte an den über Kino.to hoch-geladenen Dateien, aber dennoch können One-Click-Hoster nicht rechtlich belangt werden, wenn: Ein Sicherungssystem eingerichtet wird, illegale Inhalte schnellstmöglich gelöscht werden und bei Verlangen die Adressen der Uploader bekannt gegeben werden.

Die Uploader:
Uploader werden (unter anderem) die Benutzer von Kino.to genannt, welche die Filme auf Webseiten hochladen.
Hier ist die Rechtslage ziemlich einfach: Wer keine Rechte an den Werken besitzt, darf diese nicht öffentlich bereitstellen!

Die Downloader:
Also die Nutzer dieser Seite.

Darf ich ein Medium konsumieren, ohne ein Recht zu verletzten? - Ja,
Aber NUR wenn das Medium ausschließlich konsumiert wird und NICHT gedownloadet.
Und genau dies ist der große Knackpunkt!!
Kino.to b.z.w. die Hoster bieten ausschließlich On-Demand-Streaming an, bei diesem Verfahren werden komplette Datenpakete von den Filmen gedownloadet. D.h. der komplette Film wird auf die Festplatte übertragen und könnte weiterhin genutzt werden!

Komm ich den als normal Nutzer an diese Daten ran? - Ja,
Eine kurze Suche mit Google zeigt jedem Nutzer den Pfad in dem der so genannte "Cache"-Speicher liegt.
Außerdem bietet der weit verbreitete "DIVx-Player", welcher auch auf Kino.to genutzt wird, nach dem komplett-Download die Funktion "Video speichern unter".
Außerdem gibt es genügend kleine Tools, welche den Download extrem einfach machen.

Gibt es noch andere Streaming Versionen? - Ja,
zum Beispiel das "Life-Streaming" dort werden benutzte Datenpakete sofort durch neu-ankommende Datenpakete gelöscht und oft werden weitere Schutzmaßnahmen getroffen.
Somit kann meist der Stream ausschließlich auf der Homepage geöffnet werden und nicht mit einem externen Player.

Warum wird dann nicht Live-Streaming verwendet?
Weil der Server deutlich mehr Kapazität verbraucht, als beim On-Demand-Streaming.

Ich habe doch aber ein Recht auf eine Privatkopie? - NEIN!,
Ein RECHT auf eine Kopie besteht nicht, aber eine Privatkopie ist erlaubt.

Wo ist dann das Problem?
Eine Privatkopie ist ausschließlich erlaubt, wenn diese NICHT einer "offensichtlich" rechtswidrigen Quelle entnommen ist!

Was ist eine "offensichtlich" rechtswidrige Quelle?
Wenn auf dieser Quelle eindeutig ist, das der Inhalt nicht legal ist. Z.b. das frühere "Napster", oder Kino.to
Eine legale Seite wäre zum Beispiel: "video.de.msn.com" Dort bezahlt die Firma Microsoft Geld an die Rechteinhaber der Filme.
Eine interessante Grauzone in diesem Bereich ist Youtube, da auch dort Google inzwischen "Deals" mit einigen Plattenfirmen gemacht hat. D.h. es ist nicht mehr offensichtlich was legal und was illegal ist. Dort müsste ein Gericht entscheiden!


Zusammenfassung:
Kino.to -Webseite - > illegal als Störer*
Hoster -> illegal in einer Grauzone und meist nicht strafbar
Uploader -> illegal, oft schwer zu erwischen
Downloader -> Grauzone

weitere Fakten:
Bisher wurde meines Wissens noch KEIN EINZIGER Downloader von JEGLICHEN Medien im Internet rechtlich bestraft.
Jedoch kenne ich schon mehrere Downloader, welche über ein P2P-Netzwerk* die Downloads wieder (meist unwissentlich) hochgeladen haben.
Also werden im Endeffekt bisher ausschließlich UPLOADER bestraft.
Die Kosten beim ersten schreiben liegen meist zwischen 600€ und 3.500€.
Mit einem Anwalt lässt sich diese Summe jedoch relativ einfach auf 300€ bis 600€ drücken.
Wobei es sich nicht um allzu viele Daten handeln sollte! ;)

Quellen:
videoral.com
wbs-law.de
youtube kanal wbs-law
wikipedia.de
gvu.de
e-recht24.de
e-teaching.org
privatkopie.net
juris.de
gesetze.juris.de
http://dejure.org


*GVU: Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V
*Aggregator: Ein Aggregator ist ein Dienstleister, der Medieninhalte sammelt und aufbereitet.
*Störer: Ein Dienstleister der in irgendeiner Weise willentlich Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt.
*Hoster: Ein Dienstleister, der Webspace (Speicherplatz) für eine Internetseite bereitstellt.
*Domain: Internetadresse
*P2P: Peer to Peer bei dieser Technik werden heruntergeladene Dateien sofort wieder zum download angeboten

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